FAQ

In der Betriebskostenabrechnung sind sämtliche Ausgaben für das Gebäude detailliert aufgeführt. Dem Mieter steht das Recht zu, die Betriebskostenabrechnung für seine Wohnung einzusehen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Abrechnung spätestens bis Juli des Abrechnungsjahres vorzulegen. Üblicherweise wird die Betriebskostenabrechnung im Haus an einem öffentlich einsehbaren Ort, wie dem schwarzen Brett, angebracht.

Grundsätzlich ist es während der Vertragslaufzeit nicht möglich, den Mietzins ohne eine Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter zu erhöhen. Allerdings gibt es gesetzliche Ausnahmen, wie beispielsweise die Wertsicherungsklausel und die Möglichkeit zur Mietzinserhöhung aufgrund der Finanzierung von umfangreichen Erhaltungsmaßnahmen. Die Wertsicherungsklausel findet sich nahezu in jedem Mietvertrag und berücksichtigt die Inflation. Gemäß dieser Klausel erhöht sich der Mietzins entsprechend der jeweiligen Inflationsrate.

 

Sie können einen Meldezettel bequem bei uns im Service / Download - Bereich herunterladen.

Anmeldung:

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Nähere Informationen unter: oesterreich.gv.at - Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"

Abmeldung:

Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft aufgibt (auszieht), ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.

Nähere Informationen unter: oesterreich.gv.at - Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"

Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist in den meisten Fällen als Verpflichtung im Mietvertrag festgehalten. Spätestens bei Mietantritt sollte unbedingt eine Haushaltsversicherung abgeschlossen werden, da sie im Falle des Schadenseintritts hohe Kosten (z.B. bei Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Haftpflicht für Personen, etc.) erspart.

Grundsätzlich ist der Abfluss und das Abflusssieb regelmäßig von Haaren, Schmutz etc. zu säubern. Reinigen Sie den Siphon mit einem Abflussreiniger (in jedem Bau- bzw. Supermarkt erhältlich) oder informieren Sie uns, um den Abfluss fachmännisch reinigen zu lassen - die Kosten übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung.

Die jährliche Wartung von Gasthermen durch einen befugten Installateur gewährleistet einen reibungslosen und sicheren Betrieb. Wir empfehlen Ihnen die Durchführung immer vor der nächsten Heizperiode.
Bei Rückstellung des Mietobjektes an den Vermieter sind die jährlichen Wartungen mit entsprechenden Rechnungen und/oder Protokollen nachzuweisen.

 

Im Todesfall eines Mieters sollte der Vermieter so bald wie möglich schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Möchten nicht eingetragene Mitbewohner, Eintrittsberechtigte oder Erben den Mietvertrag übernehmen, so ist dies 14 Tage nach dem Tod des Mieters dem Vermieter zu melden.

Möchten weder Eintrittsberechtigte noch Erben die Wohnung des Verstobenen übernehmen, sind laut Gesetz die Erben für die Wohnungsauflösung des Verstorbenen verantwortlich. Durch den Tod des Mieters wird der Mietvertrag nicht automatisch auf­ge­löst. Grund­sätz­lich geht das Mietverhältnis zunächst auf die Ver­lassen­schaft des Ver­storb­en­en (vertreten durch den zu­ständig­en Notar) und danach (auto­ma­tisch) auf die Erben über.

Neben der besenreinen Räumung des Haushalts bedeutet die Wohnungsauflösung durch die Erben vor allem auch die Auflösung oder Änderung sämtlicher Vertragsverhältnisse des Verstobenen.

Weitere Informationen sowie ein Muster für die Kündigung finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer

Weitere Informationen



 

"Was ist Wohnungseigentum?"

Video der WKO NÖ